Bewertungszahl Bausparvertrag: Das bedeuten die Zahlen wirklich

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Bausparvertrag und Bewertungszahl sind eng miteinander verknüpft, doch viele Sparer wissen gar nicht, was LBS oder Schwäbisch Hall mit dieser Zahl meinen. Vereinfacht gesagt: Sie gibt an, wann die Zuteilung des Geldes möglich ist.

Bewertungszahl, Bausparvertrag & Förderungen in Deutschland

Auch wenn der Bausparvertrag immer noch zu den liebsten Sparanlagen der Deutschen gehört, so sind die tatsächlichen Zahlen abgeschlossener Verträge doch kontinuierlich zurückgegangen. Dabei stellt sich für Sparer auch die Frage, ob eine Förderung der Sparverträge möglich ist und wie diese aussehen könnte.

Anzahl der Bausparverträge in Deutschland

Bis zum Ende 2020 wurden durch die Bausparkassen in Deutschland rund 25 Millionen abgeschlossener Verträge gemeldet. Seit 2000 ist der Bestand an Verträgen damit um rund 24 Prozent gesunken, was nicht zuletzt an der Niedrigzinspolitik der EZB liegt. Der Bausparvertrag ist für viele Sparer schlichtweg nicht mehr attraktiv genug, weil die gebotenen Zinsen einfach zu niedrig sind.

Auch wenn der Bausparvertrag immer noch zu den liebsten Sparanlagen der Deutschen gehört, so sind die tatsächlichen Zahlen abgeschlossener Verträge doch kontinuierlich zurückgegangen. (Foto: Shutterstock-_nialowwa)

Auch wenn der Bausparvertrag immer noch zu den liebsten Sparanlagen der Deutschen gehört, so sind die tatsächlichen Zahlen abgeschlossener Verträge doch kontinuierlich zurückgegangen. (Foto: Shutterstock-_nialowwa)

Unterteilt werden die Bausparverträge in

  • die Verträge der Landesbausparkassen und in
  • die der privaten Bausparkassen.

Letztere zählten zum Ende des Jahres 2019 rund 16,9 Millionen Bausparverträge, die aktuelle Bausparsumme belief sich dort auf etwa 612 Millionen Euro. Nur sieben Prozent der Verträge wurden bis dato ausgezahlt, die übrigen befanden sich noch in der Ansparphase.

Die Landesbausparkassen zählten bis Ende 2019 rund 9,33 Millionen Verträge, davon waren etwa 468.000 zuteilungsreif. Die Bausparsummen betrugen insgesamt rund 293,4 Milliarden Euro bei den nicht zugeteilten Verträgen. Bereits zugeteilte Verträge beliefen sich auf über 13,6 Milliarden Euro.

Bausparverträge: Eingelöste Neuabschlüsse bis 2019
Jahr Neuabschlüsse
2003 4.671.000
2008 3.549.000
2013 3.304.000
2018 1.640.000
2019 1.605.000
Quelle: Statista, 2020

Staatliche Förderungen für Bausparer (Video)

Wer einen Bausparvertrag abschließt, geht davon aus, dass die nötigen Summen für den Kauf oder Bau der Traumimmobilie nicht allein aufgebracht werden müssen, sondern dass sich der Staat beteiligt.

Dabei gibt es tatsächlich staatliche Förderungen für Bausparverträge, auch wenn das Sparen für eine eigene Immobilie Teil der privaten Altersvorsorge ist.

Doch genau diese will der Staat fördern und gewährt Sparern über den Wohn-Riester jährliche Zulagen von bis zu 154 Euro. Diese Förderung ist noch deutlich höher, wenn der Sparer Kinder hat.

Auch vermögenswirksame Leistungen, über die sich der Staat an der privaten Vermögensvorsorge beteiligt, können in den Bausparvertrag investiert werden. Der Arbeitgeber gibt jeden Monat einen Teil zu dem Betrag, den der Sparer in den Bausparvertrag einzahlt, hinzu.

Ist das Einkommen gering, kann der Sparer Wohnungsbauprämie beantragen. Wird das Vorhaben zum Bau oder Kauf einer Immobilie umgesetzt, beteiligt sich der Staat mit 90 Euro pro Jahr in der Ansparphase.

Video: Wie funktioniert Bausparen? – Die wichtigsten Informationen rund um Ihren Bausparvertrag!

Festlegung der Zuteilungsreife

Eine Bausparkasse hat einen ganz eigenen Fachjargon. Ein wichtiger Begriff aus der Finanzwelt ist hierbei die Bewertungszahl für den Bausparvertrag. Sie gibt an, wann die Zuteilung des Vertrags frühestens vorgenommen werden kann und ist bei Schwäbisch Hall, LBS oder einer anderen Bausparkasse verschieden.

Die Bewertungszahl für den Bausparvertrag: Zuteilung des Geldes nach Erreichen einer Zahl?

Wenn Menschen z.B. einen Bausparvertrag bei Schwäbisch Hall online abschließen, dann in der Regel mit dem Ziel, das angesparte Kapital auch für den Kauf oder Bau einer Immobilie zu nutzen.

Dafür muss der Vertrag allerdings erst zuteilungsreif werden. Die Festlegung, ob dieser Zeitpunkt gekommen ist, wird durch die Mindestbewertungszahl getroffen, welche festlegt, wie und vor allem wann der Inhaber des Bausparvertrags sein Kapital beanspruchen kann.

Die Bewertungszahl beim Bausparvertrag wird zu einem festgelegten Bewertungsstichtag ermittelt und gilt für die darauf folgende Zuteilungsperiode. Unterschiedliche Aspekte werden bei der Berechnung der Bewertungskennzahl berücksichtigt.

Diese beziehen sich unter anderem auf

  • die Dauer der Einzahlung,
  • die Regelmäßigkeit und
  • eventuelle Ansparpausen.

Solche kann der Sparer einlegen, wenn er aus persönlichen Gründen keine Einzahlungen leisten kann oder möchte.

Die Bausparkasse möchte sichergehen, dass bei der Zuteilung der Guthaben aus den Bausparverträgen ein gerechtes Verteilungssystem vorgenommen wird. Die Regeln zur Verteilung des Guthabens werden auf Basis der Sparverdienste, die der Inhaber des Vertrags erworben hat, festgelegt.

Sparverdienste sind die geleisteten Zahlungen im Bausparvertrag zusammen mit der Liegezeit des Geldes. Die Messgröße, die sich daraus ergibt, wird als Bewertungszahl bezeichnet, welche Dauer und Höhe der Sparleistung ausdrückt.

Wichtig:
Der Bewertungsstichtag ist nicht bei jeder Bausparkasse gleich und kann sich zum Beispiel bei der Schwäbisch Hall von dem Stichtag der LBS unterscheiden. Auch die Methoden, mit denen die Zahl ermittelt wird, unterscheiden sich bei den einzelnen Bausparkassen, sie alle geben aber die gültigen Bewertungszahlen bekannt.

Zu finden ist die jeweils maßgebliche Zahl auf dem
Jahreskontoauszug, der seitens der Bausparkasse an den Sparer überreicht wird.

Der Bewertungsstichtag ist nicht bei jeder Bausparkasse gleich und kann sich zum Beispiel bei der Schwäbisch Hall von dem Stichtag der LBS unterscheiden.  

(Foto: Shutterstock-AboutLife )

Der Bewertungsstichtag ist nicht bei jeder Bausparkasse gleich und kann sich zum Beispiel bei der Schwäbisch Hall von dem Stichtag der LBS unterscheiden. (Foto: Shutterstock-AboutLife )

Rund um die Bewertungszahl: Wichtige Fragen für Sparer

Das Zustandekommen der Bewertungszahl ist für den Sparer wichtig, der tatsächliche Wert auf dem Jahreskontoauszug nachzulesen. Doch wie berechnen die Bausparkassen diese Zahl und ist die Bewertungskennzahl bei Schwäbisch Hall anders als bei LBS? Diese und weitere Fragen werden im Folgenden geklärt.

Welche Kriterien gelten für die Bewertungszahl? ( Video)

Die Bausparkasse gibt vor, wie viel angespart werden muss, damit das Geld in der jeweiligen Zuteilungsperiode ausgezahlt werden kann.

Wichtige Kriterien, nach denen die Bewertungskennzahl berechnet wird, sind unter anderem:

  • bereits vorhandenes Bausparguthaben
  • Laufzeit des Bausparvertrags bzw. Anzahl bisher geleisteter Sparraten
  • Regelmäßigkeit des Ansparens
  • Höhe der Mittel, die der Bank als liquide Mittel zur Verfügung stehen

Ehe es zur Auszahlung des Sparguthabens kommen kann, müssen meist mindestens 30 bis 50 Prozent der Bausparsumme eingezahlt worden sein. Außerdem müssen diese Einzahlungen innerhalb einer bestimmten Frist erfolgt sein, damit die Mindestbewertungszahl erreicht wird.

Generell gilt: Je höher die Sparsumme und je länger die Sparzeit, desto höher ist die Bewertungskennzahl. Sparzahlungen sollten daher stets so regelmäßig wie möglich erfolgen. Es ist somit erklärlich, wenn bei häufigen Ansparphasen auch eine niedrigere Bewertungskennzahl vorliegt. Regelmäßige Spareinzahlungen sind daher unbedingt empfehlenswert.

Video: Wie funktioniert die Zuteilung beim Bausparen? Die wichtigsten Informationen rund um die Zuteilung.

Wie sind die Bewertungszahlen einzelner Banken?

Nicht jede Bausparkasse setzt die Mindestbewertungszahl gleich an.

Die folgenden Beispiele zeigen, wie unterschiedlich die Bewertungszahlen ausfallen können:

  • Debeka: 1.200
  • BHW: 33
  • Alte Leipziger: 34
  • Deutsche Bank: 2.900
  • Wüstenrot: 200
  • Schwäbisch Hall: 44
  • LBS: 44

Die aktuell gültige Bewertungszahl finden Sparer auf ihrem Jahreskontoauszug. Die Unterschiede, die hier teilweise sehr groß sind, erklären sich durch die unterschiedliche Bemessungsgrundlage und die verschiedenen Arten der Berechnung einzelner Banken und Bausparkassen.

Wie berechne ich die Bewertungszahl?

Mittels zwei verschiedener Wege lässt sich die Bewertungszahl für den eigenen Bausparvertrag errechnen. Zum einen ist es möglich, die Höhe der Guthabenzinsen zu nutzen, zum anderen können die Habensalden zum Bewertungsstichtag addiert werden (Guthabenzinsen: Summe der Zinsen, die dem Sparguthaben gutgeschrieben wurden/Habensalden: Summe aller Guthaben zum Bewertungsstichtag).

Hat die Bausparkasse oder Bank eine hohe Mindestbewertungszahl verwendet, so wird eine Formel mit den Habensalden genutzt. Bei niedrigen Bewertungszahlen aber werden die Guthabenzinsen verwendet.

Ein Beispiel, wie die Alte Leipziger die Mindestbewertungszahl berechnen lässt:

Bewertungszahl = Guthabenzinsen geteilt durch (Bausparsumme geteilt durch 1000) mal 100

Zum Berechnen wird wie folgt vorgegangen:
Bausparsumme: 60.000 Euro
Guthaben: 14.050 Euro (50 Euro Zinsen)
Berechnung mit dem Faktor 8,9
Bewertungszahl = [50 / (60.000 / 1000) x 8,9
Bewertungszahl = 7,42

Wer die Bewertungszahl selbst berechnen möchte, kann den der Bank eigenen Rechenweg in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachlesen und anwenden. Dort wird auch erklärt, welche Berechnungsmethode im Einzelnen genutzt wird.

Was tun, wenn die Bewertungszahl erreicht ist?

Die Bewertungszahl wird in bestimmten Intervallen ermittelt und gilt für die folgende Zuteilungsperiode. Die Ermittlung der Kennzahl erfolgt jährlich oder halbjährlich, teilweise auch quartalsweise oder monatlich. Der Bausparer wird über diese Berechnung in Kenntnis gesetzt und kann entscheiden, wie mit dem Bausparvertrag weiter verfahren werden soll.

Es ist dabei zum einen möglich, die Zuteilung anzunehmen und das Sparguthaben zusammen mit den Zinsen auszahlen zu lassen. Das Bauspardarlehen wird nun beantragt. Möglich ist auch, die Auszahlung um ein Jahr zu verschieben oder das Bauspardarlehen nur teilweise in Anspruch zu nehmen.

Der Sparer kann überdies auf die Zuteilung verzichten und die angesparte Summe auszahlen lassen. Dann endet der Vertrag. Wer möchte, spart einfach weiter und verzichtet ebenfalls auf die Zuteilung.

Es ist nicht möglich zu sagen, wie hoch die Bewertungszahl sein muss, denn bankenindividuell sind die Kenngrößen verschieden.   (Foto: Shutterstock-Kurhan)

Es ist nicht möglich zu sagen, wie hoch die Bewertungszahl sein muss, denn bankenindividuell sind die Kenngrößen verschieden. (Foto: Shutterstock-Kurhan)

Wie hoch muss die Bewertungszahl sein?

Die Auszahlung des Bausparguthabens kann erst erfolgen, wenn die Zuteilungsreife erreicht worden ist. Um diese zu bestimmen, wurde die Mindestbewertungszahl eingeführt, die ein Anhaltspunkt dafür ist, wann die Auszahlung bzw. Zuteilung vorgenommen werden kann.

Es ist nicht möglich zu sagen, wie hoch die Bewertungszahl sein muss, denn bankenindividuell sind die Kenngrößen verschieden. Doch allen gemein ist, dass die Vorgehensweise bei der Zuteilung immer gleich ist. Erst die Kenngröße erreichen, dann zuteilen.

Die Bewertungszahl wird von den Banken festgelegt und erst dann, wenn der Sparer diese Kenngröße erreicht hat, kann die Zuteilung erfolgen. Insofern hilft nur ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Berechnung der Bewertungszahl sowie auf den Jahreskontoauszug, um zu erfahren, wie hoch die Bewertungszahl sein muss.

Wie hoch muss die Bewertungszahl beim Bausparvertrag von Schwäbisch Hall sein?

Schwäbisch Hall setzt derzeit noch auf eine Bewertungszahl, die mit 44 angegeben wird. Diese Kenngröße wird immer wieder neu festgelegt.

Wann ist der Bausparvertrag zuteilungsreif?

Wenn die Bewertungszahl erreicht worden ist, spricht der Fachmann von einer Zuteilungsreife des Bausparvertrags. Das heißt, dass die erforderliche Mindestsumme angespart und die Bewertungszahl erreicht worden ist, kann der Bausparvertrag zugeteilt worden.

Ist diese Zahl noch nicht erreicht worden, jedoch wurde bereits die nötige Mindestsumme angespart, kann sich daraus immer noch eine Verweigerung der Zuteilung ergeben.

Grundsätzlich gibt es damit also zwei Möglichkeiten:

  1. Die Bewertungszahl wurde erreicht, das Mindestguthaben ebenfalls
    Der Bausparvertrag wird als zuteilungsreif bezeichnet und kann ausgezahlt werden. Der Sparer kann nun den geplanten Kauf tätigen oder eine Immobilie bauen lassen, nach der Auszahlung kann die Tilgung des Bauspardarlehens beginnen.
  2. Die Bewertungskennzahl wurde nicht erreicht, das Mindestguthaben ist vorhanden
    Die Bausparkasse oder Bank kann die Auszahlung verweigern, wenn die Bewertungskennzahl noch nicht erreicht worden ist. Sie ist nicht an das Mindestguthaben gebunden und muss als eigene Kenngröße ebenfalls anvisiert werden.

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