ID65087: Vorteile durch die Wohnungsbauprämie

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Gerade für jungen Menschen und Familien ist die Wohnungsbauprämie ein wichtiger staatlicher Zuschuss für die eigenen vier Wände. Der Staat möchte damit den Wohnungsbau subventionieren und fördert so die Sparanlagen, welche für die Bau- und Sanierungsvorhaben bestimmt sind.

Für die Bevölkerung bedeutet das: Es wird eine Prämie auf eine Anlage ausgezahlt, die später für den Bau oder die Sanierung der eigenen vier Wände genutzt wird. Doch wer bekommt die Wohnungsbauprämie und wie kann der Einzelne sich diese sichern?

Was genau ist die Wohnungsbauprämie?

Bei der Wohnungsbauprämie handelt es sich um eine staatliche Subvention, die anteilig auf das „wohnwirtschaftlich“ angelegte Sparvermögen gewährt wird. Das heißt, auf die Anlage für die zukünftigen Bau- und Sanierungsvorhaben, zahlt der Staat eine Prämie aus.

Praktisch sind das in erster Linie Bausparverträge, rechtlich gesehen fällt diese Art der Förderung unter das Wohnungsbau-Prämiengesetz. Allerdings ist die Wohnungsbauprämie eine staatliche Subvention, die anteilig auf das „wohnwirtschaftlich“ angelegte Sparvermögen gewährt wird und nicht vollständig. So wie es die Bezeichnung Prämie auch schon vermuten lässt.

Der Staat fördert damit Einzahlungen auf einen Bausparvertrag, was besonders für jungen Menschen und Familien, aber auch Singles interessant ist. Immer mehr Leute haben den Traum vom eigenen Haus, vor allem in den Jahren der Pandemie ist dieser Wunsch noch einmal deutlicher geworden. Zu Beginn werden meist nur kleinere Beträge zur Seite gelegt, mit etwas Zeit und Geduld können diese aber ein bedeutendes Polster ergeben.

Dieses Engagement wird vonseiten des Staates belohnt, und zwar mit der Bausparprämie von 8,8 Prozent, die 2021 noch mal auch 10 Prozent gestiegen ist. Bereits bei Einzahlungen von 50 Euro pro Jahr erhalten die zukünftigen Eigenheimbesitzer die Prämie, es ist also gar nicht notwendig von Beginn an hohe Summen einzuzahlen.

Gerade für jungen Menschen und Familien ist die Wohnungsbauprämie ein wichtiger staatlicher Zuschuss für die eigenen vier Wände. ( Foto: Shutterstock - Elizaveta Galitckaia )

Gerade für jungen Menschen und Familien ist die Wohnungsbauprämie ein wichtiger staatlicher Zuschuss für die eigenen vier Wände. ( Foto: Shutterstock – Elizaveta Galitckaia )

Beispielrechnung

Einzahlung: 200 Euro pro Jahr

Prämie: 17,60 Euro / ab 2021: 20 Euro pro Jahr

Natürlich darf auch gern mehr eingezahlt werden, umso höher fällt die Prämie dann natürlich auch aus. Doch es gibt eine Grenze: Es wurden pro Jahr nur maximal 512 Euro pro Person gefördert. Bei Ehepaaren lag die Obergrenze bei 1.080 Euro. Demnach erhielten Alleinstehende im Monat maximal 45 Euro Prämie und Ehepaare 90 Euro pro Monat. Glücklicherweise ist die Wohnungsbauprämie ab dem Jahr 2021 noch mal gestiegen.

Das gilt sowohl für den Fördersatz als auch für die Höchstgrenzen der förderbaren jährlichen Spareinlagen. So ist die Höchstgrenze für Singles auf 700 Euro und für Ehepaare auf 1400 Euro gestiegen. Der Anteil der Wohnungsbauprämie steigt von 8,8 auf 10 Prozent des Sparguthabens. Heißt: Alleinstehende bekommen maximal 70 Euro pro Monat Förderung und Verheiratete 1400 Euro. Noch mehr Informationen über die Wohnbauprämie gibt es bei smava.

Was fällt unter eine wohnwirtschaftliche Verwendung?

Die Wohnungsbauprämie ist für eine wohnwirtschaftliche Verwendung gedacht. Das heißt, dass das angesparte Vermögen für den Wohnungsbau oder die Renovierung eines Hauses verwendet wird. Demnach muss das Geld für den Neubau einer Immobilie oder die Verbesserung einer Bestandsimmobilie ausgegeben werden. Das heißt aber auch, dass man sowohl an das ersparte Guthaben, als auch an die Prämie erst dann herankommt, wenn das Projekt Eigenheim auch tatsächlich in die Tat umgesetzt wird.

Sollte das der Fall sein und ist man prämienberechtigt, ist diese allerdings von einer Rückzahlung befreit. Das heißt, sie sind dem Bausparer sicher. Ausgenommen davon sind aber bestimmte Regelverstöße, wie zum Beispiel das Beleihen oder Abtreten des Bausparvertrags. Keine Sorge, es läuft in der Regel nicht so ab, dass der Bausparer zur Bank gehen muss und das Geld tatsächlich zurückzahlt.

Er verliert lediglich seinen Anspruch auf die Prämie, denn sie wird nicht vorab, sondern am Ende der Laufzeit ausgezahlt. Übrigens muss es nicht immer der Kauf oder der Neubau einer Immobilie sein, um die Prämie erhalten. Auch das eigentumsähnliche Dauerwohnrecht oder das Erwerben von Anteilen an einer Bau- und Wohnungsgenossenschaft werden mit der Prämie belohnt.

Tipp: Das Thema Energiekosten ist derzeit allgegenwärtig und natürlich auch für Menschen spannend, die ein Eigenheim planen. Hier muss vor allem in die Zukunft gedacht werden, denn der Gegenstand Energie wird uns noch lange beschäftigen. Interessant ist: Durch die Verlagerung der EEG-Umlage in den Bundeshaushalt sollen größere Einsparungen möglich sein.

Video: Staat erhöht die Wohnungsbauprämien ab 2021

Wer erhält die Wohnungsbauprämie?

Bereits seit dem Jahr 1952 fördert der Staat Menschen, die ein Haus kaufen, renovieren oder neu bauen möchten. Das gilt für jeden Menschen ab dem 16. Lebensjahr, der ein versteuerndes Jahreseinkommen erhalten, was nicht über 25.600 Euro, ab dem Jahr 2021 über 35.000 Euro liegt. Damit der Einzelne in Erfahrung bringen kann, ob er Anspruch auf die Wohnungsbauprämie hat, sollte er sein zu versteuerndes Jahreseinkommen genau kennen.

Das ist vor allem dann wichtig, wenn es sich im Grenzbereich befindet. Diese Information kann jeder seinem aktuellen Steuerbescheid entnehmen. Es ist aber auch sinnvoll, direkt bei der Bausparkasse nachzufragen, ob man die Voraussetzungen für die Prämie erfüllt oder nicht. So ist man auf der sicheren Seite. Zudem kann die Höhe der Einkommensgrenze variieren, denn hier müssen Faktoren wie die Rentenversicherungspflicht, Werbungskosten, der Familienstand, die Anzahl der Kinder und weitere berücksichtigt werden.

Die Wohnungsbauprämie kann auch vorab schon mal selbst berechnet werden, zum Beispiel bei der örtlichen Landesbausparkasse (LBS) oder bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall.

Hier sind noch einmal die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:

  • Mindestalter 16 Jahre oder Vollwaise,
  • andauernder Wohnsitz in Deutschland,
  • Zusagen der Einkommensgrenze,
  • Einzahlung von Minimum 50 Euro im Jahr und
  • keine Inanspruchnahme von staatlichen Förderungen.

Eine Besonderheit stellen Familien dar. Wer Kinder hat, profitiert von großzügigeren Einkommensgrenzen. Bei Alleinstehenden mit einem Kind sind es dann schon mal gut 50.000 Euro, bei Ehepartner, die beide berufstätig sind und drei Kinder haben, sogar mehr als 115.000 Euro.

Eine Besonderheit stellen Familien dar. Wer Kinder hat, profitiert von großzügigeren Einkommensgrenzen. ( Foto: Shutterstock - Evgeny Atamanenko )

Eine Besonderheit stellen Familien dar. Wer Kinder hat, profitiert von großzügigeren Einkommensgrenzen. ( Foto: Shutterstock – Evgeny Atamanenko )

Wie und wo wird die Wohnungsbauprämie beantragt?

Das Formular, um die Wohnungsbauprämie zu beantragen, erhält jeder, der einen Bausparvertrag abgeschlossen hat, in der Regel automatisch. Hier schickt die Bausparkasse dem Kunden das Formular jedes Jahr erneut zu. Das muss dann einfach nur ausgefüllt und wieder an die Bank zurückgeschickt werden. Sollte ein förderungsfähiger Vertrag abgeschlossen sein, kann jederzeit bei der Bank oder Bau- und Wohnungsgenossenschaft nach einem entsprechenden Antrag nachgefragt werden.

Der Anspruch auf die Prämie heißt aber nicht, dass das Geld sofort fließt. Erst nach sieben Jahren, in denen der Bausparvertrag besteht, fordert die Bausparkasse die Wohnungsbauprämie vom entsprechenden Finanzamt des Bausparers an und schreibt die Prämie schließlich auf das Bausparkonto gut.

Bis dahin sind der Anspruch und die Förderung lediglich vermerkt. Es ist nicht schlimm, wenn der Bausparer mal vergessen sollte, die Prämie zu beantragen. Die Wohnungsbauprämie kann auch noch zwei Jahre nachträglich genehmigt werden.

Welche Besonderheiten gibt es noch bei der Wohnungsbauprämie?

Das Alter spielt zum Beispiel noch eine besondere Rolle, denn der Staat belohnt junge Sparer noch mal extra. Wird der Bausparvertrag von Personen abgeschlossen, die unter 25 Jahre alt sind, entfällt die Zweckgebundenheit. Nach sieben Jahren dürfen die Bausparer dann frei über das Geld verfügen und müssen es nicht mehr für eine wohnwirtschaftliche Verwendung ausgeben. Sie können sich davon zum Beispiel auch einen PKW kaufen. Diese Ausnahmeregelung gilt allerdings nur ein einziges Mal.

Zudem erhalten Bausparer die Wohnungsbauprämie, sollten sie ihren Bausparvertrag vorzeitig kündigen. Nicht vergessen: Das ist frühestens sieben Jahre dem Vertragsabschluss möglich. Eine weitere Besonderheit sind Bausparverträge, die vor dem Jahr 2009 abgeschlossen wurden. Hier gilt wieder dieselbe Zeit von sieben Jahren, nach denen das Geld frühestens zur Verfügung steht. In diesem Fall ist es aber, ebenso wie bei Verträgen, die von Menschen unter 25 abgeschlossen werden, dass keine Zweckgebundenheit gilt.

Die Prämie muss demnach nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke zum Einsatz kommen. Auch besondere Lebensumstände wie der Verlust des Arbeitsplatzes oder der Tod des Partners werden berücksichtigt. Sollte der Bausparer sein Guthaben vorzeitig abrufen und es nicht wohnwirtschaftlich verwendet haben, dann seit mehr als 12 Monaten dauerhaft arbeitslos sein, muss er die Prämie nicht zurückzahlen. Dasselbe gilt bei einem Bausparvertrag, den Ehepartner gemeinsam besparen und einer der Ehepartner erwerbsunfähig geworden oder verstorben ist.

Bereits seit dem Jahr 1952 fördert der Staat Menschen, die ein Haus kaufen, renovieren oder neu bauen möchten. ( Foto: Shutterstock - Jaruwan Jaiyangyuen )

Bereits seit dem Jahr 1952 fördert der Staat Menschen, die ein Haus kaufen, renovieren oder neu bauen möchten. ( Foto: Shutterstock – Jaruwan Jaiyangyuen )

Wie sieht es mit der Wohnbauprämie und der Steuererklärung aus?

Sobald man eine Prämie erhält, ist natürlich auch immer die Frage drängend, ob diese in der Steuererklärung angegeben werden muss. Für den Abschluss eines Bausparvertrags ist es nicht zwingend notwendig, eine Steuererklärung einzureichen. Vor allem sehr junge Menschen beziehungsweise Personen, die noch gar nicht oder nur geringfügig beschäftigt sind, tun dies meist ohnehin nicht.

Zwar muss auf dem jährlichen Antrag für die Wohnungsbauprämie die Steueridentifikationsnummer angegeben werden, aber wie gesagt, muss deshalb keine Steuererklärung gemacht werden. Wer sonst aber auch eine Steuererklärung einreicht, gibt im Normalfall seine Einkünfte aus Kapitalvermögen in der „KAP-Anlage“ an.

Dazu würden dann auch die Zinserträge und die Kapitalertragssteuer, die durch das Besparen eines Bausparvertrags anfallen, zählen. Das ist allerdings nur notwendig, wenn der Sparer-Freibetrag von 801 € bei Einzelpersonen und 1.602 € bei Paaren im Jahr überschritten wird. Dort muss dann auch die jährlich zugeteilte Wohnungsbauprämie als Einkunft abgegeben werden, außer der Bausparkasse liegt ein Freistellungsauftrag vor.

Lohnt sich ein Bausparvertrag überhaupt?

Definitiv ja, und zwar am besten so früh wie möglich. Menschen, die mit einem Bausparvertrag schon einiges an Eigenkapital für den späteren Immobilienerwerb angespart haben, können schon recht früh Eigenheimbesitzer werden. Viele junge Menschen wünschen sich ein Eigenheim, müssen aber erst mal einige Jahre arbeiten und sparen, um dies zu realisieren. Ist der Partner dann gefunden und der Nachwuchs schon da, möchten die meisten spätestens im Eigenheim wohnen.

Wer da vorgesorgt hat, ist natürlich im Vorteil. Selbst in Zeiten von niedrigen Zinsen lohnt sich der Bausparvertrag, da am Ende die Wohnungsbauprämie winkt. Weitere Förderbeträge sind zum Beispiel die Arbeitnehmersparzulage sowie Wohn-Riester-Zulagen. Beim Bausparvertrag wird die Eigenkapitalbildung so umfänglich unterstützt wie, bei keinem anderen Finanzprodukt. Außerdem erhalten Bausparer die Möglichkeit, von denen derzeit niedrigen Zinsen für Immobilienkredite am Markt zu profitieren.

Das ist selbstverständlich auch ein Vorteil. Am Ende wird die Realisierung des Projekts Eigenheims immer günstiger, wenn man mehr Eigenkapital, also auch die Bausparmittel einbringt, als Fremdkapital. Unter diesen Umständen lohnt sich ein Bausparvertag unbedingt.

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