Die Bundesrechtsanwaltskammer und die Landesrechtsanwaltskammern haben im Verlauf der 96. JuMiKo in Bayern vor der beabsichtigten Veränderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes alarmiert. Sie warnen davor, dass Rechtsschutzversicherer ihre gewinnorientierte Logik auf die Rechtsberatung übertragen würden, was zu Interessenkonflikten führt. Mandantinnen und Mandanten hätten infolgedessen kaum Schutz vor ungerechtfertigter Ablehnung von Deckungszusagen. Dadurch würde der Verbraucherschutz massiv geschwächt und das Vertrauen in Rechtsstaatlichkeit geraubt und Vertrauen in Rechtsstaatlichkeit.
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Versicherer sollen keine Rechtsdienstleistungen übernehmen, fordert BRAK deshalb deutlich
Die Bundesrechtsanwaltskammer kritisierte am 6. November 2025 anlässlich der 96. JuMiKo in Bayern den Entwurf für eine Reform des Rechtsdienstleistungsgesetzes als unzulässige Beeinträchtigung der beruflichen Unabhängigkeit von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Sie argumentiert, dass nur berufsrechtlich gebundene Berater ohne wirtschaftliche Eigeninteressen agieren können. Gemeinsam mit den Landesrechtsanwaltskammern fordert die BRAK eine klare Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Bundesebene, um das Vertrauensverhältnis zwischen Mandanten und Anwälten zu erhalten.
Reformpläne für Versicherer gefährden freie Anwaltsunabhängigkeit zugunsten kurzfristigem Profit
Rechtsschutzversicherer streben primär nach Kostensenkung und Ertragssteigerung, was sie als gewinnorientierte Dienstleister kennzeichnet. Eine eigenständige Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch solche Unternehmen führt zwangsläufig zu Interessenkonflikten. Verbraucher erkennen diese Konflikte nicht, da Versicherer nicht verpflichtet sind, wirtschaftliche Motive offenzulegen. Ohne berufsrechtliche Regelungen und unabhängige Aufsicht fehlt eine belastbare Garantie für transparente, mandantenorientierte Beratung und effektiven Schutz vor willkürlicher Kostenverweigerung.
Mandantinnen und Mandanten bleiben schutzlos bei Versicherungsverweigerung ohne Anwalt
Anwaltskanzleien dokumentieren regelmäßig Fälle, bei denen Rechtsschutzversicherer anfänglich erteilte Deckungszusagen nicht einhalten oder verzögert gewähren. Mandantinnen und Mandanten geraten dadurch in Unsicherheit und tragen oftmals zunächst die finanziellen Folgen selbst. Erst durch gerichtliche Nachvollziehbarkeitsprüfungen und anwaltliches Durchsetzungsverfahren wird die korrekte Erstattung der Kosten erzwungen. Würden Versicherer eigenständig Rechtsberatung realisieren, bestünden keine wirkungsvollen Mechanismen zur Verhinderung willkürlicher Leistungsverweigerungen zugunsten eigener Gewinninteressen insbesondere in komplexen Rechtskonflikten mit hohem Schadensumfang sowie Prozesskosten verbundenen.
Landesinitiative verkennt Bedeutung standesrechtlicher Verpflichtungen für qualitätsgesicherte neutrale Rechtsberatung
Mit dem bayerischen Vorstoß werden die berufsrechtlichen Instrumente ausgehebelt, die bisher den mandantengerechten Charakter anwaltlicher Beratung garantieren. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind durch Standesrecht und Haftungsregeln verpflichtet, ihre Tätigkeit ausschließlich im Interesse des Mandanten auszuüben und wirtschaftliche Vorteile hintanzustellen. Fehlen diese Regelungen, entstehen systemische Interessenkonflikte und Verbraucher sind schutzlos gegen einseitige Entscheidungen. Nur die Aufrechterhaltung der Berufsregeln sichert eine hohe Beratungsqualität, professionelle Neutralität und das Vertrauen in das Rechtssystem.
Professionelle Neutralität leidet unter gewinnorientierten Rechtsschutzversicherern ohne Rücksicht Mandanten
Die bayerische Initiative zur Aufweichung des Rechtsdienstleistungsgesetzes bezeichnet Dr. Ulrich Wessels als taktisches Geschenk an Rechtsschutzversicherer. Er kritisiert, dass die vorgeschlagene organisatorische Trennung zwischen Deckungsprüfung und Rechtsberatung nicht praktikabel sei. Versicherer würden weiterhin primär ihre Rentabilität optimieren und sich nicht ausreichend an den Belangen der Mandantinnen und Mandanten orientieren. So werde das Prinzip einer freien, unabhängigen Rechtsberatung faktisch ausgehebelt.
BRAK widersetzt sich energisch Plänen zur Aufweichung des Rechtsdienstleistungsgesetzes
Durch den Zusammenschluss von Bundesrechtsanwaltskammer und Landesrechtsanwaltskammern gegen eine RDG-Reform in Bayern bleibt die Rechtsberatung unabhängig und frei von wirtschaftlichen Zwängen. Mandantinnen und Mandanten profitieren von nachvollziehbaren Abläufen, fachlicher Neutralität und einem robusten Schutz vor willkürlicher Kostenverweigerung. Fest verankerte berufsrechtliche Vorschriften gewährleisten hohe Beratungsqualität und sichern dauerhaft starke Verbraucherrechte. Diese Solidarisierung der Standesvertretungen stärkt das Vertrauen in eine rechtsstaatliche Beratungspraxis und verhindert langfristig eine Ökonomisierung juristischer Dienstleistungen.

