Opt-out-Modell der DEVK sorgt für höheren Elementarschutz gegen Naturgefahren

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Das Interesse an einem verpflichtenden Elementarschutz in der Wohngebäudeversicherung nimmt in Deutschland deutlich zu. Eine repräsentative Civey-Umfrage im Auftrag der DEVK ergab, dass 62 Prozent der Bevölkerung eine Pflichtdeckung befürworten, während 25 Prozent dagegen sind. Seit 2011 nutzt die DEVK ein Opt-out-Modell, durch das neue Policen standardmäßig Elementarschäden einschließen. Im aktuellen Koalitionsvertrag haben GDV und Regierungsparteien die Einführung einer allgemeinen Pflichtversicherung gegen Hochwasser, Starkregen und Erdrutsch vorgesehen und Überschwemmungen abgefedert.

Koalitionsvertrag: Pflichtversicherung gegen Elementarschäden bleibt noch vage in Details

Nach anhaltender Schneeschmelze und steigenden Flusspegeln gewinnt das Thema Hochwasserschutz in der politischen Debatte erneut an Dringlichkeit. Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien den Entwurf für eine verpflichtende Wohngebäudeversicherung gegen Elementarschäden aufgenommen. Bislang fehlen jedoch konkrete Gesetzestexte und verbindliche Termine für die Einführung. Eine repräsentative Civey-Befragung im Auftrag der DEVK ergibt, dass 62% der Bevölkerung diesen Schritt befürworten, während 25% dagegen sind und 72% der Eigentümer zustimmen. Zudem bleiben Fragen offen.

Viele Haushalte ohne Elementarschadendeckung bleiben weiterhin gegen Naturgefahren ungeschützt

Die herkömmliche Wohngebäudeversicherung schützt vor Schäden durch Sturm und Hagel, bietet jedoch keine Deckung bei Überflutung durch Hochwasser, Erdbeben oder Lawinenabgang. Zur Absicherung dieser Risiken ist eine optionale Elementarschadenklausel erforderlich. Nach Angaben der DEVK-Studie haben 71 Prozent der Hauseigentümer diese Zusatzvereinbarung aktiviert, obwohl der Gesamtversorgungsgrad laut GDV im Jahr 2024 lediglich 57 Prozent beträgt. Infolgedessen bleiben zahlreiche Wohnungen und Eigenheime naturgefahrenbedingt ungeschützt. Diese Diskrepanz verdeutlicht Handlungsbedarf im versicherungs- und Risikomanagement.

Geplante Pflichtversicherung sichert Wohnhäuser gegen Naturgefahren und existenzielle Schäden

Der geplante verpflichtende Elementarschutz in der Wohngebäudeversicherung, der im aktuellen Koalitionsvertrag verankert ist, zielt darauf ab, sämtliche privaten Immobilien automatisch gegen Schäden durch Überschwemmungen, Starkregen, Erdrutsche oder andere Naturkatastrophen abzusichern und im Ernstfall eine Existenzgefährdung der Eigentümer abzuwenden. Auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hin informierte die Bundesregierung nur knapp, dass ein Opt-out-Modell erwogen werde, aber präzise Fristen, Ausgestaltungsmerkmale und ein verbindlicher Termin noch offenblieben.

Kunden müssen Elementarschutz aktiv abwählen – DEVK seit 2011 Pflichtanbieter

Bereits seit dem Jahr 2011 integriert die DEVK elementare Gefahren wie Überschwemmungen, Erdbeben und Lawinen standardmäßig in der Policenausgestaltung neuer Wohngebäudeversicherungen, wobei Versicherungsnehmerinnen und -nehmer aktiv auf die zusätzliche Deckung verzichten müssen, falls sie keine Absicherung wünschen. Vorstand Dr. Michael Zons hebt hervor, dass durch dieses Vorsorgesystem unangenehme Kostenfallen im Schadensfall effektiv vermieden werden und die Abschlussrate im Neugeschäft von 67 Prozent den Branchendurchschnitt übertrifft, die Finanzstabilität der Kunden erhöht.

41 Prozent sehen keine Notwendigkeit für Elementarschutz in Wohnlage

Rund 27 Prozent der Befragten in Deutschland bestätigen, auf eine Elementarschadendeckung in ihrer Wohngebäudeversicherung zu verzichten. Unter diesen geben 41 Prozent an, ihre Lage sei ausreichend sicher und daher kein zusätzlicher Schutz erforderlich. 32 Prozent führen an, die Verantwortung für mögliche Schäden liege beim Eigentümer selbst. ist, dass unter Immobilienbesitzern etwa 14 Prozent komplett unversichert sind, häufig mit dem Argument, dass sie aufgrund der Höhenlage ihrer Wohnungen kaum gefährdet seien.

DEVK analysiert Daten, berät zu Deckung und schafft Anreize

Der GDV plädiert für ein ganzheitliches Konzept, das staatliche Präventionsmaßnahmen bei Extremwetter einschließt, verantwortungsbewusste Bauplanung fordert und objektive Risikobewertung vornimmt, um Schäden nachhaltig zu minimieren. Gleichzeitig analysiert die DEVK systematisch umfassende Risikodaten, berät Hauseigentümer detailliert zum passenden Elementarschutz und entwickelt finanzielle Anreizsysteme zur Erhöhung der Abschlussquoten. Ein entsprechendes Positionspapier des Branchenverbands wurde im Dezember 2025 veröffentlicht. Es beschreibt ferner praktikable politische Handlungsempfehlungen umfassend.

Gesetzliches Opt-out-Modell in Wohngebäudeversicherung bietet umfassenden Schutz gegen Elementarschäden

Ein verpflichtender Schutz vor Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung sorgt für finanzielle Sicherheit und verhindert existenzbedrohende Belastungen nach Starkregen, Überschwemmung oder Erdrutsch. Durch den umfassenden Versicherungsschutz werden Versorgungslücken geschlossen und Hausbesitzer widerstandsfähiger gegen Naturereignisse. Ein Opt-out-Modell wie bei der DEVK garantiert Schutz für alle und beugt bösartigen Überraschungen vor. Entscheidend sind jetzt klare gesetzliche Vorgaben im Koalitionsvertrag sowie ein koordiniertes Gesamtkonzept, das bundesweit angewendet wird und einen demokratischen Rückhalt sichert langfristig.

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