Der Referentenentwurf strebt eine Entbürokratisierung der Riester-Produkte durch standardisierte Informationsblätter, digitale Abschlussprozesse und einen einheitlichen Produktkatalog an. Ziel ist, die bisher als kompliziert empfundenen Vertragsmodalitäten zu vereinfachen und Übersichtlichkeit für Verbraucher zu schaffen. Durch transparente Kostenaufschlüsselung und klar definierte Leistungsversprechen sollen Fehlentscheidungen vermieden werden. Gleichzeitig werden garantierte Basisleistungen ergänzt um eine chancenorientierte Komponente, die an der Börse Wachstumspotenziale erschließt. Die Reform stärkt langfristig das Vertrauen in die private Altersvorsorge.
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Einfachheit und Transparenz stehen im Mittelpunkt der neuen Zusatzrentenlösung
Das Finanzministerium präsentiert einen Referentenentwurf, der die geförderte private Altersvorsorge neu aufstellt und die Riester-Rente modernisiert. GDV-Chef Asmussen bewertet das Vorhaben als wichtigen Meilenstein: Die neue Zusatzrente kombiniert garantierte Mindestleistungen für langfristige Sicherheit mit flexiblen Auszahlungsmodellen und Kapitalmarktbeteiligung für höhere Renditen. Die Reform verspricht klare Produktdefinitionen, reduzierte Verwaltungskosten und einen vereinfachten Vertragsabschluss. So können Versicherte ihre Altersfinanzierung transparent gestalten und von nachhaltigem Wachstum profitieren attraktive Konditionen.
Neuer Entwurf sorgt für Flexibilität in Rentenphase bis 85
Mit der Reform der geförderten Altersvorsorge wird ergänzend zur obligatorischen lebenslangen Rentenleistung eine befristete Zahlungsoption bis zum 85. Lebensjahr eingeführt. Versicherte können dadurch flexibel zwischen einer dauerhaften Rente und einer zeitlich begrenzten Auszahlung wählen. Diese zusätzliche Wahlmöglichkeit soll dazu beitragen, dass ältere Menschen ihre finanziellen Reserven gezielter einsetzen und gleichzeitig von langfristigen Kapitalmarktrenditen profitieren. Auf diese Weise lässt sich die Versorgungssicherheit im Alter mit attraktiven Renditechancen kombinieren ohne Komplexität zu erhöhen.
Geförderte Altersvorsorge: Garantieverzicht ermöglicht erweiterte Aktienanlagen mit attraktiver Renditechance
Der Gesetzesentwurf sieht vor, nur noch einen Teil der eingezahlten Beiträge durch Garantiestrukturen abzusichern, während der Rest gezielt in chancenreiche Wertpapiere investiert wird. Durch den freiwilligen Verzicht auf die hundertprozentige Garantiedeckung öffnet sich ein zusätzlicher Kapitalpool für Aktien und Wachstumsfonds. Dies verspricht ein erhöhtes Renditepotenzial und soll langfristig zu höheren Renten führen. Gleichzeitig bleibt eine garantierte Basissumme bestehen, um eine verlässliche Mindestleistung im Rentenalter zu gewährleisten.
GDV fordert: Geförderte Auszahlungen müssen auch jenseits 85 fortbestehen
Gemäß GDV-Einschätzung kann das Ende der geförderten Rentenauszahlungen mit Erreichen des 85. Lebensjahres zu einer Unterdeckung der finanziellen Bedürfnisse im Alter führen. Aktuelle Statistiken belegen, dass etwa 50 Prozent der Männer und 66 Prozent der Frauen im Alter von 66 Jahren die Schwelle von 85 Jahren überschreiten. Ohne eine lebenslange Rentenabsicherung drohen vielen Betroffenen finanzielle Engpässe. Deshalb ist ein umfassender Schutz bis zum Lebensende unerlässlich und besteht großer Bedarf darauf.
Standarddepot-Modell ohne Mindestabsicherung gefährdet private Altersvorsorge laut GDV erheblich
Ein Standarddepot ohne jegliche Garantieelemente stellt nach Einschätzung des GDV keine ausreichende Schutzfunktion für die Versicherten sicher. Garantien garantieren ein Minimum an Rentenertrag, das für viele Teilnehmer unerlässlich ist, um finanzielle Existenzängste im Alter zu reduzieren. Ein rein performanceorientiertes Produkt ohne abgesicherte Mindestleistung kann durch Kurseinbrüche indes erhebliche Lücken in der Altersversorgung verursachen, weshalb laut GDV garantiebasierte Komponenten weiterhin elementar bleiben und das Vertrauen in private Vorsorgemodelle untergraben massiv weiterhin.
Vorschlag des BMF vereinfacht Zugang zur geförderten privaten Altersvorsorge
Mit dem Referentenentwurf beabsichtigt das Bundesfinanzministerium, die private Altersvorsorge nachhaltig zu stärken und gesellschaftliche Herausforderungen der Rentenlücke zu adressieren. Gesetzliche Neuregelungen sorgen für vereinfachte Produktstandards, bessere Transparenz und signifikante Renditechancen durch kapitalmarktorientierte Investments. Garantien bleiben als Sicherheitsanker erhalten, während befristete Auszahlungsoptionen bis zum 85. Lebensjahr Flexibilität gewährleisten. Dieser politisch abgestimmte Ansatz fördert eine breite Beteiligung und trägt zur langfristigen Entlastung der gesetzlichen Rentensysteme bei. Die Reform setzt langfristig auf Nachhaltigkeit.

