vzbv begrüßt Ankündigung zur Neuordnung der Finanzaufsicht

15.01.2010 | Berlin
"Endlich tut sich etwas", kommentiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Ankündigungen führender Koalitionspolitiker zur Neuordnung der Finanzaufsicht. Medien berichten, dass Finanzpolitiker von CDU und CSU in einer Klausurtagung Anfang Februar die Pläne zur Neuordnung konkretisieren wollen.

Demnach könne die Reform bereits 2011 in Kraft treten. Bundesfinanzminister Schäuble hatte kürzlich angekündigt, die Reform der Bankenaufsicht erst nach der NRW-Wahl anpacken zu wollen. "Seit vielen Wochen ist die endlich einmal eine positive Meldung, die hoffen lässt, dass weitere Schritte folgen werden", so vzbv-Vorstand Gerd Billen.

Wiederholt hatte der vzbv eingefordert, dass die Lehren aus der Finanzkrise endlich gezogen werden müssen. Doch allein mit der Reform der Finanzaufsicht ist es noch nicht getan. Als gelungenen Vorstoß für einen verbraucherfreundlicheren Finanzmarkt bewertet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ein gestern vom baden-württembergischen Verbraucherschutzminister Peter Hauk vorgestellte Maßnahmenpaket. Der vzbv begrüßt, dass Baden-Württemberg:

* als erstes Bundesland in die Offensive geht, was die Einforderung konkreter Maßnahmen als Konsequenzen aus der Finanzmarktkrise angeht,

* zeitlich Druck macht, indem notwendige Maßnahmen indem "bald in eine gesetzliche Form gegossen werden sollten",

* einheitliche und verpflichtende Anforderungen für Finanzvermittler verlangt und

* ein Beschwerderecht der Verbraucherverbände gegenüber der Finanzaufsicht einfordert. Diese würde unabhängige Verbraucherverbände in die Lage versetzen, die Finanzaufsicht auf Fehlentwicklungen im Markt frühzeitig aufmerksam zu machen.

Darüber hinaus sind aus Sicht des vzbv weitere Schritte notwendig, um Fehlentwicklungen im Finanzmarkt entgegenzusteuern:

* Der Schutz der Verbraucher im Finanzmarkt muss explizit als gesetzliches Ziel und als Aufgabe der Finanzaufsicht verankert werden.

* Eine umfassendere Aufsicht muss die Kontrolle aller Anbieter und Produkte, auch die des Grauen Kapitalmarktes, sicherstellen.

* Um das Beschwerderecht für Verbraucherverbände tatsächlich effektiv ausfüllen zu können, ist die anbieterunabhängige Finanzberatung spürbar zu stärken und die unabhängige, verbraucherorientierte Marktbeobachtung unter dem Dach der Verbraucherzentralen auszubauen.

Quelle: Pressemeldung Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

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