Krasse Fehlurteile haben System

17.11.2009 | Berlin
Auf Urteile von Ratingagenturen können sich Anleger in geschlossenen Fonds nicht verlassen. Reihenweise haben sich die Agenturen in der Vergangenheit krasse Fehlurteile geleistet. Das zeigt eine Untersuchung der Stiftung Warentest in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest. Häufig gab es Bestnoten für Fonds, die inzwischen pleite sind.

So vergab G.U.B. regelmäßig die Bestnote Dreifach-Plus an die Falk-Fonds, die inzwischen pleite sind. Auch sämtliche Immobilienfonds der Landesbank Berlin bekamen ein Dreifach-Plus. Einige gingen pleite, andere bescherten ihren Anlegern hohe Verluste. Und die Checkanalyse der Unternehmensanalyse Stephan Appel bescheinigte anfangs dem Immobilienfonds Trias 3 der E.G.M.B. eine hohe Qualität, obwohl der Verkaufsprospekt nur so von Fehlern strotzte. Auch dieser Fonds ist mittlerweile pleite.

Auch aktuelle Ratings fallen oft viel zu optimistisch aus. In insgesamt 25 Ratings aus den Jahren 2008 und 2009 wurde das Urteil "Gut" nur viermal unterschritten. Selbst reine Blindpool-Fonds bekommen gute und sehr gute Ratings. Dabei steht hier noch nicht einmal fest, in welche Objekte das Geld der Anleger fließen soll.

Der Grund liegt auf der Hand: Auftraggeber und Abnehmer von Ratings sind in aller Regel die Fondsanbieter selbst. Sie sind aber nur an guten Noten interessiert, mit denen sie für ihr Produkt werben können. Fällt ein Urteil schlecht aus, ist die Agentur den Auftraggeber in der Regel los. Haften müssen die Ratingagenturen für ihre Urteile bisher nicht.

Quelle: Pressemeldung Stiftung Warentest

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