Hahn Rechtsanwälte bietet institutionellen Anlegern Portfolio-Überwachung an
Zwischen 2003 und 2008 flossen dabei Vergleichszahlungen von 37 Milliarden USD. In mehr als 70 % der Fälle haben deutsche Anleger ihre Schadensersatzansprüche nicht geltend gemacht und entsprechende Entschädigungszahlungen nicht abgerufen. Verantwortlich für diese Zurückhaltung insbesondere bei institutionellen Anlegern ist eine gewisse Unwissenheit, welche Möglichkeiten für sie bei US-amerikanischen Aktionärs-Sammelklagen bestehen. Vielfach fehlt es bei bundesdeutschen Kapitalanlagegesellschaften auch am Verständnis für diese amerikanische Eigenheit. Schließlich ist oft aber auch keine genaue Kenntnis über die anhängigen Verfahren und deren aktuellen Verfahrensstand gegeben. Im deutschen Recht existiert die "class action" nicht, es gibt nur die sogenannte Streitgenossenschaft oder die Verbandsklage im Wettbewerbs- und Umweltrecht. Die class action ist eine Stellvertreterklage, die der Hauptkläger (lead plaintiff) im Namen aller - bekannten oder unbekannten - Gruppenmitglieder führt. Die Tatsachen- und Rechtsfragen werden einheitlich für die gesamte vom streitigen Rechtsverhältnis betroffene Personengruppe entschieden. Der Prozess entfaltet also auch für die Personen Rechtswirkungen, die sich der Klage nicht angeschlossen haben oder nicht einmal von dieser Kenntnis haben. Dieses lässt sich nur dadurch verhindern, dass man sich durch ein "opt out" von der Gültigkeit eines Urteils ausschließen lässt. Das amerikanische System der class action hat für geschädigte Anleger den großen Vorteil der leichteren Beweisbeschaffung (pretrial discovery). So hat sich die Deutsche Telekom AG in dem Prozess in den USA bereit erklärt, vergleichsweise 120 Millionen USD an Aktionäre zu zahlen. In Deutschland "dümpeln" die Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) weiter vor sich hin und ein Ende ist nicht absehbar. Weiterhin können auch Anleger mit Bagatellforderungen und Anleger, sich bisher an einem amerikanischen class action-Verfahren nicht beteiligt hatten, kostenfrei von einem Vergleich oder einem Urteil profitieren. Schließlich werden die Klägervertreter nur im Erfolgsfalle honoriert, wobei das Erfolgshonorar (contingent fee) mittlerweile vom Gericht der Höhe nach (mit 10-20 % der erstrittenen Summe) festgelegt wird. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) bietet institutionellen Anlegern ein kostenfreies "Legal Portfolio Monitoring" an. "Ziel ist", so der Hamburger Anwalt Peter Hahn, M.C.L.(Miami), "die Fälle zu identifizieren, in denen man aktiv werden und Vergleichszahlungen einfordern kann". Die passive Teilnahme ist für jeden institutionellen Anleger mit geringem Aufwand zu bewerkstelligen. "Dabei werden von uns", so Hahn weiter, "zusammen mit unserer US-amerikanischen Partnerkanzlei, Murray, Frank & Sailer LLP, sämtliche Aktionärs-Sammelklagen in den USA beobachtet und diejenigen ausgewählt, bei denen ein einschlägiger Vergleich oder ein positives Urteil erzielt worden ist. Als zweiter Schritt erfolgt eine Anmeldung der Schadensansprüche gegen ein geringes Entgelt. Beim aktiven Monitoring werden dagegen alle neuen class action-Verfahren identifiziert und geprüft, inwieweit eine Teilnahme möglich und sinnvoll ist. Dabei geben wir von Hahn Rechtsanwälte dann dem Anleger entsprechende Empfehlungen." Aufgrund der Vermögensbetreuungspflicht sieht es Anwalt Hahn sowieso als eine Verpflichtung für jede Kapitalanlagegesellschaft (KAG) an, ein Portfolio Monitoring durchzuführen. Außerdem ist dieses Verfahren für den institutionellen Anleger auch mit keinen Kosten verbunden. In den USA sind bereits erste Sammelklagen gegen institutionelle Anleger erhoben worden, die es versäumt hatten, ihre Schadensersatzansprüche bei Sammelklagverfahren anzumelden. Im Fall Stegall v. Ladner hat das Gericht zu verstehen gegeben, dass es - bei einer Klage der Gesellschaft gegen das Management - einem Urteil auf der Basis der Verletzung von Verwalterpflichten sehr wohl hätte stattgeben können (Stegall v. Ladner, 394 F.Supp.2d 358 [D.Mass. 2005]. "Die zumindest passive Teilnahme an einer Portfolio-Überwachung sehen wir von hrp", so Hahn abschließend, "für institutionelle Anleger als dringend erforderlich an. Gerade in der heutigen Zeit kann sich angesichts der aktuellen Finanzkrise und der drastischen Kursverluste kein Wertpapieranleger erlauben, etwas zu verschenken."
Quelle: Pressemeldung Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
Dieser Beitrag wurde bisher 59 mal gelesen.
(Rang 962 auf immobilienfonds-news.de)
Weitere News
Beim Online-Spezialisten e-domizil können Urlauber mit ihrem Ferienhaus auf Reise gehen
01.03.2012 | Floating Homes gehören zu den neuen Trends in der Architektur. Städteplaner können sich für die Zukunft auch...
weiter in Beim Online-Spezialisten e-domizil ...BASF verlegt Hauptsitz des Unternehmensbereichs Dispersions & Pigments nach Hongkong
14.11.2011 | Die BASF plant den weltweiten Hauptsitz des Geschäftsbereichs Dispersions & Pigments in Hongkong anzusiedeln....
weiter in BASF verlegt Hauptsitz des ...Neue Emission des Immobilienfonds Credit Suisse Real Estate Fund International
361 mal gelesen. Rang 13 auf immobilienfonds-news.de.
17.05.2011 | Der Immobilienfonds Credit Suisse Real Estate Fund International (CS REF International) führt vom 25. Mai bis...
weiter in Neue Emission des Immobilienfonds ...BHW Bausparkasse im Jahr 2010 auf Erfolgsspur
06.04.2011 | Für die Hamelner BHW Bausparkasse war 2010 ein Erfolgsjahr. So konnten das beantragte Bau-sparneugeschäft...
weiter in BHW Bausparkasse im Jahr 2010 auf ...Allianz Global Investors festigt Marktführerschaft
31.03.2011 | Rekordabsatz bei Publikumsfonds - Betriebliche Altersvorsorge und europäische Integration als Wachstumstreiber
weiter in Allianz Global Investors festigt ...Aktuelles
Einfacher umziehen dank Umzugsunternehmen
Ein Umzug hat zahlreiche Ursachen und ist für viele Menschen...
weiter ...Baufinanzierung mit staatlicher Förderung
Eine Baufinanzierung ist immer eine ganz individuelle Sache....
weiter ...Neuigkeiten
Für wen eignen sich offene und geschlossene Immobilienfonds?
Für wen sind Immobilienfonds eine geeignete Anlagemethode?...
weiter ...Neubauten an der Fern- Universität Hagen mit Betonfertigteilen realisiert
Wirtschaftlich und flexibel bauen
weiter ...Weitere Themen
Beim Online- Spezialisten e- domizil können Urlauber mit ihrem Ferienhaus auf Reise gehen
Floating Homes gehören zu den neuen Trends in der...
weiter ...BASF verlegt Hauptsitz des Unternehmensbereichs Dispersions & Pigments nach Hongkong
Die BASF plant den weltweiten Hauptsitz des...
weiter ...Archiv
Wie Europas erster Notenbanker die Bürger erleichterte
Wenn heute von einem "schwerreichen" Zeitgenossen gesprochen...
weiter ...Generali Deutschland Immobilien beauftragt Facility Management Unternehmen
Die Generali Deutschland Immobilien GmbH hat gemeinsam mit...
weiter ...Verschiedenes
Vermögensmanagement für Freelancer
Unsere Gastautorin Olivia von Ritter beschäftigt sich seit...
weiter ...SEB Immoinvest - wann macht er wieder auf?
In der gesamten Finanzwelt ist schon seit gut zwei Jahren...
weiter ...
