Die neue Erbschaftsteuer
Von den Neuerungen der neuen Erbschaftsteuer profitieren Ehepartner, Kinder und eingetragene Lebensgefährten - andere Verwandte wie zum Beispiel Geschwister müssen mit gestiegenen Steuerbelastungen rechnen. Die Stiftung Warentest erläutert in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest die neuen Regeln zu Erbschaft und Schenkung und zeigt, wie man durch langfristige Planung und portionierte Geschenke große Steuervorteile erzielen kann.
Hat bisher noch das Familiendomizil den Freibetrag des Erben belastet, erleichtern Neuregelungen nun die Übernahme selbstgenutzter Immobilien. Sofern Wohneigentum mindestens die nächsten 10 Jahre vom Erben bewohnt wird, kann es steuerfrei geerbt werden.
Bis zu 500.000 Euro Vermögen kann dem Ehepartner ohne Abgaben hinterlassen werden. Vorher waren es 193.000 Euro weniger. Dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Partner, die nach der neuen Erbschaftsteuer Ehepaaren gleichgestellt sind, vorausgesetzt, sie sind eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen.
Eltern können seit diesem Jahr ihren Kindern fast doppelt so viel Barvermögen steuerfrei hinterlassen wie früher. Der persönliche Freibetrag für leibliche Kinder, Stief- und Adoptivkinder stieg von 205.000 Euro auf 400.000 Euro. Von Mutter und Vater zusammen sind das 800.000 Euro.
Quelle: Pressemeldung Stiftung Warentest
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