DG-Fonds: Die "Front" bröckelt - Erste Vergleiche in Höhe von 50 % und mehr

28.05.2008 | Bremen
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) hatte bereits im vergangenen Jahr darüber berichtet, für einen Anleger des DG-Fonds Nr. 26 einen sehr akzeptablen Vergleich mit einer norddeutschen Volksbank erzielt zu haben.

Hrp ist es jetzt gelungen, einen weiteren Vergleich mit einer süddeutschen Volks- und Raiffeisenbank auszuhandeln, der einen Schadensausgleich in Höhe von 65% der Beteiligungssumme bzw. 38% des Gesamtschadens (ohne Anrechnung der Steuervorteile) vorsieht. "Es handelt sich", so Anlegeranwältin Dr. Petra Brockmann von hrp, "um einen Vergleich, der ausschließlich zwischen der Volks- und Raiffeisenbank und unserem Mandanten abgeschlossen worden ist, so dass noch die Möglichkeit verbleibt, den verbleibenden Restschaden gegen die weiteren Verantwortlichen zu verfolgen. Uns liegen derzeit auch bereits weitere Vergleichsangebote in Höhe von 50% der Beteiligungssumme vor, wobei diese dann allerdings noch einen Gesamtverzicht beinhalten", so Brockmann weiter. Bislang beliefen sich die Angebote des genossenschaftlichen Verbundes regelmäßig nur auf 20% der Nominalbeteiligungssumme bei einem damit verbundenen Verzicht auf sämtliche weiteren Ansprüche. Die Front scheint offenbar zu bröckeln.

Aktuell beobachtet Hahn Rechtsanwälte, dass der Druck auf die einzelnen Kunden durch zahlreiche Volks- und Raiffeisenbanken deutlich erhöht wird. Viele der Volks- und Raiffeisenbanken - wobei teilweise auch schon mal Hausbesuche abgehalten werden - setzen ihre Kunden zunehmend unter Druck. Es wird Ihnen beispielsweise erklärt, dass das Angebot nur noch bis zum 30.05.2008 gelte und sie anschließend keinen Schadensausgleich mehr erhalten würden. "Viele der Geschädigten lassen sich leider davon beeindrucken und stimmen dem Vergleich mit einem Gesamtverzicht auf sämtliche weiteren Ansprüche zu", so Dr. Brockmann. "Wir halten die Art und Weise eines solchen Vorgehens für skandalös."

Nach Hahn Rechtsanwälte vorliegenden Informationen wird seitens der Verantwortlichen aktuell offenbar bereits an einer Verbesserung des Vergleichsangebots gearbeitet. hrp empfiehlt daher, die bisherigen Angebote nicht vorschnell anzunehmen, sondern sich vorher anwaltlich im Hinblick auf die Akzeptabilität des Angebots zu informieren.

Quelle: Pressemeldung Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

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