Besserer Schutz gegen falsche Anlageberatung

18.02.2009 | Berlin
Die Bundesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Reform des Schuldverschreibungsrechts beschlossen, um Anleger besser gegen Falschberatungen zu schützen.

"Anleger, die beim Erwerb von Wertpapieren falsch beraten werden, können ihre Rechte in Zukunft besser durchsetzen," sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner. In der Vergangenheit seien viele Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater daran gescheitert, dass der Anleger eine fehlerhafte Beratung nicht gerichtsfest habe beweisen können. "Wir befreien den Anleger aus seiner Beweisnot, indem wir den Anlageberater dazu verpflichten, ein detailliertes Protokoll des Beratungsgesprächs zu erstellen und dem Anleger auszuhändigen," so die Ministerin. Das Protokoll muss insbesondere Anlass und Dauer der Beratung, die persönliche Situation und die wesentlichen Anliegen des Kunden, die im Verlauf des Beratungsgesprächs erteilten Empfehlungen und die hierfür maßgeblichen Gründe enthalten.

"Besonders freue ich mich, dass die Verjährungsfrist bei Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung verlängert wird. Statt in drei Jahren verjähren die Ansprüche nun nach den allgemeinen BGB(Bürgerliches Gesetzbuch)-Regeln in zehn Jahren ab der Falschberatung," sagte Aigner. Die Verlängerung sei notwendig, da Anleger häufig erst nach Ablauf von drei Jahren von ihren berechtigten Ansprüchen erfahren würden.

"Der beschlossene Gesetzentwurf wird zu deutlich mehr Beratungsqualität bei der Geldanlage führen. Ich halte es allerdings für erforderlich, ein hohes Qualitätsniveau bei allen Finanzdienstleistungen, also auch bei der Vermittlung von Versicherungen und Krediten, sicherzustellen," so Bundesverbraucherministerin Aigner. Sie kündigte hierzu eine Fachtagung am 10. März 2009 in Berlin an, auf der sie die Anforderungen an die Finanzvermittlung mit den betroffenen Kreisen diskutieren wolle.

Quelle: Pressemeldung Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

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