Banken lenken nach BGH-Urteilen ein - Sparda Bank akzeptiert Vergleich

13.09.2004 | Bremen
Die neue anlegerfreundliche Rechtsprechung des 2. Zivilsenats (Urteile vom 14. und 28.06.2004) hat schon jetzt erhebliche Auswirkungen auf die Vergleichsbereitschaft der Banken.

So hat sich beispielsweise die Sparda Bank Baden-Württemberg eG nach langen außergerichtlichen Verhandlungen auf den Vergleichsvorschlag der Rechtsanwälte Hahn, Reinermann & Partner (HRP) eingelassen, der die Ausbuchung des Darlehens gegen Übertragung des Fondsanteils sowie die Rückzahlung von 50 % der gezahlten Zinsen und Tilgungen vorsieht. Von HRP wurden insgesamt fünf Gesellschafter des Immobilienfonds Bauconcept-Wohnimmobilien-Regionalfonds-Nr. 4/93 GbR vertreten. Die Bank hat nunmehr eingelenkt, nachdem sie zuvor bereits das Vorliegen einer Haustürsituation anerkannt hatte.

Das Anlagekonzept sah die Zeichnung von Anteilen an dem geschlossenen Immobilienfonds mit Wohnimmobilien in Böblingen und Reutlingen vor. Die Kapitalanlage wurde vor allem Geringverdienern angeboten, die kleinere Fondsanteile in Höhe von 30.313,00 DM inkl. 6 % Agio zeichnen sollten. Wie in diesen Fällen üblich, ist sowohl die Fondsbeteiligung wie auch die Finanzierung über die Sparda Bank Baden-Württemberg eG einheitlich von dem Vermittler angedient worden. Das Konzept sollte sich trotz der 100 %-igen Fremdfinanzierung aufgrund der Steuervorteile und der Ausschüttungen selbst tragen.

Nach Auffassung von Anwältin Dr. Petra Brockmann von HRP Bremen wird sich aufgrund der anlegerfreundlichen Entwicklungen in der Rechtsprechung eine erhöhte Vergleichsbereitschaft seitens der Banken einstellen. "Anleger von fremdfinanzierten Immobilienfonds sollten diese aktuelle Chance jetzt nutzen." Dabei sei, so die Anwältin weiter, auch die bei vorsichtiger Betrachtung nach neuem Verjährungsrecht zum 31.12.2004 drohende Verjährung zu beachten.

Quelle: Pressemeldung Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

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