Aus der "Euro-Gruppe" - 30.000 Anlegern drohen Nachschusspflichten

04.01.2006 | Bremen
In letzter Zeit häufen sich auf dem Grauen Kapitalmarkt die Hiobsbotschaften. Mit Insolvenz der Euro-Gruppe aus Würzburg ist eine weitere Großpleite eingetreten.

Zunächst hatte am 16.11.2005 das Vertriebsunternehmen Allgemeine Vermögensberatungsgesellschaft mbH (AVB) Insolvenzantrag gestellt. Am 9./13.12.2005 haben auch die fünfzehn Beteiligungsgesellschaften der Euro-Gruppe Insolvenz angemeldet. Zu dem Firmengeflecht gehören die Goj AG, die Euro-Pool AG, die Ibeka AG, die Schober AG, die Lenz AG, die Knothe AG, die Schuster-Schreiber AG, die Pirenz AG, die Bialek AG, die Goj II AG, die Lenz II AG und die Schober II AG. Vermittelt wurden die unseriösen Angebote von der hauseigenen Vertriebsgesellschaft AVB.

Insbesondere Spätaussiedler aus der Sowjetunion, ausländische Mitbürger und andere Kleinanleger wurden veranlasst, ihr Geld als atypisch stille Gesellschafter in Form von Einmal- und Rateneinlagen anzulegen. Dabei wurden arglose Anleger vielfach überredet, bestehende Lebensversicherungen und Bausparverträge vorzeitig zu kündigen. Seit Jahren warnen Anlegerschützer und Verbraucherzentralen vor den Risiken solcher Blindpools. Nach den aktuellen Urteilen des Bundesgerichtshofes zur Göttinger Gruppe u.a. (BGH, Urteil vom 19.07.2004 - II ZR 354/02 -) kam die Euro-Gruppe endgültig ins Straucheln. Nach dieser Rechtsprechung kann der Anleger bei Falschberatung seine Einlagen zurückverlangen. Betroffen von der Pleite der Euro-Gruppe sind etwa 30.000 Anleger. Diese sollten umgehend anwaltlichen Rat einholen. Insbesondere sog. Ratensparzahler benötigen wegen vorzeitiger Beendigung ihrer Beteiligungen und Abwehr möglicher Nachschussforderungen seitens des Insolvenzverwalters kompetente anwaltliche Unterstützung. Der Hamburger Anwalt Peter Hahn von Hahn, Reinermann & Partner Rechtsanwälte (HRP), dessen Kanzlei seit Jahren zahlreiche Geschädigte der Euro-Gruppe erfolgreich vertreten hat, ist überzeugt, auch aktuell den Gesellschaftern mit verschiedenen Lösungsansätzen helfen zu können. "Ich sehe", so Anwalt Hahn, "durchaus Möglichkeiten, zumindest einen Teil der geleisteten Einzahlungen zurückzuholen."

Quelle: Pressemeldung Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

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