Archäologisches Zentrum für Mainz: Ältestenrat nimmt Auslobung des Realisierungswettbewerbes zur Kenntnis

20.08.2009 | Mainz
Nachdem ergänzende Fragen des Ferienparlamentes zur Finanzierung des Archäologischen Zentrums im Zusammenhang mit der Verlagerung des Römisch-Germanischen Zentralmuseums (RGZM) in den Bereich Neutorschule beantwortet wurden, haben heute die Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen im Ältestenrat die Auslobung eines offenen Realisierungswettbewerbes zur Kenntnis genommen, informierte Oberbürgermeister Jens Beutel heute die Öffentlichkeit.

Beutel: "Land, Stadt und RGZM legen höchsten Wert auf eine herausragende Gestaltung, die der besonderen Bedeutung der beteiligten Institutionen und des Standortes gerecht wird. Aus diesem Grund wird zur Zeit der genannte Architektenwettbewerb durchgeführt. Der Zeitplan sieht vor, im Oktober 2009 in einer ersten Wettbewerbsphase die 25 herausragenden Arbeiten auszuwählen. In einer 2. Phase sollen dies dann im Detail ausgearbeitet werden, bevor dann voraussichtlich im Frühjahr 2010 eine Entscheidung über die Vergabe der Planungsleistungen erfolgen kann".

Im Dezember 2008 hatten Vertreter von Land, Stadt und RGZM die Vereinbarung unterzeichnet, mit der die Grundlagen für die Schaffung der besitzrechtlichen Voraussetzungen festgeschrieben werden. Geplant ist ein Neubau neben dem Museum für Antike Schifffahrt und in räumlicher Nähe zum Römischen Theater unter Nutzung der Gebäude der dortigen ehemaligen Neutorschule. Die Gesamtkosten für die Verlagerung des RGZM sind mit rund 45 Millionen Euro veranschlagt, von denen die Landeshauptstadt Mainz 15 Mio. Euro tragen wird. Das Investitionsvorhaben soll in den Jahren 2010 bis 2012 realisiert werden. Vor dem Hintergrund, dass das Land die Baumaßnahmen auf Grundstücken der Landeshauptstadt ausführen wird, sollen mit der Vereinbarung diese Investitionen durch Übertragung entsprechender Eigentumsanteile auf das Land Rheinland-Pfalz abgesichert werden. Hinsichtlich der späteren Bauunterhaltung des Gesamtareals wird zu gegebener Zeit ein gesonderter Vertrag zwischen Land und Stadt zu schließen sein.

Quelle: Pressemeldung Stadt Mainz

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